Massivholz nach DIN
Wann darf ein Holzmöbel als Vollmassiv bezeichnet werden? Die DIN Norm 68871 regelt was als Massivholz bezeichnet werden darf. Sämtliche Bauteile mit Ausnahme von Schubkastenböden und Rückwänden müssen dabei vollmassiv ausgeführt sein. Unsere Möbel sind grundsätzlich Massivholzmöbel nach DIN - ohne den Einsatz von furnierten Platten oder ähnlichem. Die einzige Ausnahme hier bilden optional unsere Frontvarianten aus Keramik, Farbglas oder die farbig lackierten Lackfronten. Bei unseren Kleiderschränken kommen zudem hochwertige 3-Schichtplatten als Front zum Einsatz.
Die Holzsortierung
Bei der Auswahl und Sortierung unserer Hölzer achten wir darauf mit der sogenannten "A/B Qualität" den Standard für Qualität im Möbelbau zu erreichen. Konkret heißt dies, dass die von uns produzierten Möbelplatten keine sogenannten Holzfehler wie etwa Splint, Kernfäule oder Risse aufweisen. Bei Holzarten wie dem amerikanischen Nussbaum oder der Eiche ist der Stamm mit kleinen Punktäste (festverwachsene Äste bis ca. 10 mm Durchmesser) durchsetzt. Bei den Holzarten Kernbuche und Wildeiche, deren Akzent und Wirkung von Astlöchern bzw. Kernstreifen als charakteristische Merkmale abhängig ist, ist dies natürlich explizit erwünscht.
Verleimung und Plattenarten
Bei unseren Plattenarten unterscheiden wir grundsätzlich zwischen durchgehenden Lamellen (DGL) und Platten mit keilgezinkten Lamellen (KGL). Wie der Name schon beschreibt, bestehen DGL-Platten aus Lamellen, die über die gesamte Länge der Platten durchgehend sind. Um solche fehlerfreien Lamellen aus einem Brett zu sägen braucht es gute Rohware. Leider fällt hierbei auch mehr Verschnitt an, was die Platte teurer macht. Platten mit keilgezinkten Lamellen werden aus kurzen Lamellen zusammengesetzt, die miteinander in der Länge mittels Keilzinkung verleimt werden. Es fällt weniger Verschnitt an, was die Platten etwas günstiger macht. Bei der Herstellung unserer Platten verwenden wir einen formaldehydfreien Leim der Beanspruchungsgruppe D3 oder D4.